Die modulu hat unter dem Namen „modulu“ eine Lernplattform und verschiedene AI-Learning Tools entwickelt, die mit lizenzierten Lerninhalten kombiniert zu Lern- und Lehrprodukten für die Nutzung durch Schüler, Eltern, Lehrer und weitere Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden.
Die Anwendung der modulu Lösungen beim Kunden den unterliegt nachfolgenden Bestimmungen , welche der Kunde mit der Beauftragung und dem Erwerb von Zugangscodes zur Nutzung der Plattform und ihrer Inhalte ausdrücklich akzeptiert. Ferner gelten die nachfolgenden Regelungen auch für alle weiteren von der modulu erbrachten Leistungen. Seitens des Kunden vorgelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht als akzeptiert, wenn die modulu diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Achtung des geistigen Eigentums an modulu.
Der Kunde erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher Schutzrechte gegenüber der modulu die ausschließlichen Rechte an dem mit “modulu” bezeichneten Methoden, Vorgehensmodelle, Lernplattform und Learning Tools, sowie integrierten Materialien und Inhalten an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich von der modulu erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des Kunden an der Erstellung von Themenmodulen oder anderen von der modulu durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen die modulu zu erheben. Insbesondere gilt folgendes:
2.1. Markenrecht
Die modulu behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an den Marken “modulu” vor. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder Teile der theoretischen oder praktischen Lerninhalten für eigene Bildung, Aus- oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, modulu TRAINER auszubilden sowie jegliche Teile der Systemausstattung des Analyse-Prozesses zu nutzen, steht nur der modulu zu.
2.2. Konzept
Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen Grundsätze an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einem anderen als den oben genannten Namen anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept – auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
2.3. Materialien und Inhalte
Die modulu behält sich alle Rechte an den Materialien einschließlich der darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von der durch die modulu erteilten schriftlichen Genehmigung reproduziert und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Teilnahme an Veranstaltungen. Alle von der modulu zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Kunden; sie sind Eigentum der modulu und werden dem Kunden zur Nutzung für die Dauer des vereinbarten Leistungszeitraums zur Verfügung gestellt.
3. Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der von modulu zu erbringenden Leistungen sowie durch den Auftraggeber zu zahlender Vergütung gelten mit der jeweils geführten Auftragskorrespondenz grundsätzlich als abschließend geregelt.
3.2. Änderungen der im Angebot umschriebenen Leistung und Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach Vereinbarung berücksichtigt. Sofern erbrachte Leistungen nicht vorher spezifiziert wurden, sind diese dennoch vergütungspflichtig, im Zweifel in entsprechender Anwendung der vereinbarten Vergütungsregelung. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.
3.3. Für die von der modulu erbrachten Leistungen gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts. Werkvertragliche Regelungen gelten nur, wenn dies im Zusammenhang mit der Spezifikation der zu erbringende Leistungen ausdrücklich vereinbart ist.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Soweit die modulu im Rahmen der vertraglichen Leistungen von Informationen oder Betriebsgeheimnissen des Kunden Kenntnis erhält, wird die modulu die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.
5. Gewährleistung
modulu basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 20-jähriger EdTech- und Bildungspraxis. Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität sowie der Abhängigkeit von der Mitwirkung des Kunden bzw. der zum Kunden gehörigen Anwendungsteilnehmer keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden.
6. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz der modulu. Wird eine englische Fassung eines Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.